Rechtsprechung
AG Aachen, 21.08.2015 - 101 C 195/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattung der Sachverständigenkosten i.R.e. Schadensersatzanspruchs eines Geschädigten
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Aachen, 21.08.2015 - 101 C 195/15
- LG Aachen, 27.11.2015 - 6 S 109/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung …
Auszug aus AG Aachen, 21.08.2015 - 101 C 195/15
a) Die Sachverständigenkosten gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung - wie im Streitfall - zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist (BGH NJW 2014, 3151 f. m.w.N.).Ein einfaches Bestreiten der Erforderlichkeit des ausgewiesenen Rechnungsbetrags zur Schadensbehebung reicht dann grundsätzlich nicht aus, um die geltend gemachte Schadenshöhe in Frage zu stellen (BGH NJW 2014 3151, 2152 f.).
Wie sich bereits aus dem Wortlaut des § 287 Abs. 1 S. 1 ZPO ergibt, darf sie nicht völlig abstrakt erfolgen, sondern muss dem jeweiligen Einzelfall Rechnung tragen (BGH NJW 2014, 3151, 3153 m.w.N.).
Auch der Bundesgerichtshof spricht in seiner zu dieser Thematik regelmäßig zitierten Entscheidung nicht von dem auf die Rechnung zu zahlenden Gesamtbetrag, sondern von den "mit dem Sachverständigen vereinbarten oder (...) berechneten Preisen" (BGH NJW 2014, 3151, 3153).
- OLG München, 12.03.2015 - 10 U 579/15
Erstattungsfähigkeit von KFZ-Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall
Auszug aus AG Aachen, 21.08.2015 - 101 C 195/15
Die Berufung ist auf Antrag der Klägerin gemäß § 511 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 ZPO zuzulassen, da die in dem vorliegenden Rechtsstreit aufgeworfenen Rechtsragen in einer Vielzahl von Fällen auftreten und vor dem Hintergrund der vorgelegten Urteile des Landgerichts Köln vom 23.04.2015 - Az. 6 S 199/14 - und des Beschlusses des OLG München vom 12.03.2015 - Az. 10 U 579/15 - klärungsbedürftig erscheinen. - LG Saarbrücken, 22.06.2012 - 13 S 37/12
Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Erstattung von Sachverständigenkosten
Auszug aus AG Aachen, 21.08.2015 - 101 C 195/15
bb) Als Post- und Telekommunikationspauschale (Position 4.) ist ein Pauschalbetrag von 15, 00 EUR ausreichend (vgl. z.B. LG Saarbrücken, NJW 2012, 3658, 3662). - LG Köln, 23.04.2015 - 6 S 199/14
Erstattung von Sachverständigenhonorar aus abgetretenem Recht des Geschädigten; …
Auszug aus AG Aachen, 21.08.2015 - 101 C 195/15
Die Berufung ist auf Antrag der Klägerin gemäß § 511 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 ZPO zuzulassen, da die in dem vorliegenden Rechtsstreit aufgeworfenen Rechtsragen in einer Vielzahl von Fällen auftreten und vor dem Hintergrund der vorgelegten Urteile des Landgerichts Köln vom 23.04.2015 - Az. 6 S 199/14 - und des Beschlusses des OLG München vom 12.03.2015 - Az. 10 U 579/15 - klärungsbedürftig erscheinen. - LG Dresden, 28.08.2014 - 9 O 203/14
Verkehrsunfall - Schadensgutachten und Ersatz von Fotokopiekosten
Auszug aus AG Aachen, 21.08.2015 - 101 C 195/15
Gesonderte Kosten wie in früheren Zeiten durch Entwicklung und Druck der Fotos entstehen nicht mehr (LG Dresden, Urteil v. 28.08.2014 - 9 O 203/14, juris Rn. 24).
- LG Aachen, 27.11.2015 - 6 S 109/15
Sachverständigenkosten Erstattungsfähigkeit
Auf die Berufung wird das angefochtene Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 21.08.2015 - 101 C 195/15 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Die Klägerin beantragt, die Beklagte unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Aachen vom 21.08.2015, 101 C 195/15, zu verurteilen, an die Klägerin weitere 37, 49 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.